Reinigung Lamellen Waermetauscher THD Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der THD Technischer Hygiene Dienst GmbH (im Folgenden kurz „THD“) und ihren Kunden, bei denen THD Reinigungs-, Wartungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten an lüftungs- oder kältetechnischen Anlagen sowie Reinigungs- oder Sanierungsarbeiten an Wärmetauschern von technischen Anlagen anbietet oder ausführt, unabhängig davon, um welche Art von Wärmetauschern es sich handelt. Der Begriff Reinigung schließt im Folgenden die Entfernung aller Arten von Ablagerungen (z.B. Kalk, Lack) von Wärmetauscherregistern ein.

1.2 Vertragsschlüsse, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kunde erkennt mit seiner Auftragserteilung die Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

1.3 Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten an Raumlufttechnischen Anlagen sowie Reinigungsarbeiten an Wärmetauschern.

2. Angebotene Leistungen und Termine

2.1 Inhalt und Umfang der Leistungen und Lieferungen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung der THD und den vorliegenden Geschäftsbedingungen.

2.2 Liefer- und Leistungstermine, die in der Auftragsbestätigung genannt werden, sind unverbindlich; es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wird ein Liefer-/Leistungstermin verbindlich vereinbart und kann dieser seitens der THD nicht eingehalten werden, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei Nichteinhaltung der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. In Fällen höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Streik u. ä. ist die Frist angemessen zu verlängern.

2.3 Die ordnungsgemäße und vollständige Erbringungen der Leistungen der THD setzt die vollständige Durchführung sowie den rechtzeitigen Abschluss der unter Ziffer 4. aufgeführten Vorbereitungsarbeiten durch den Kunden am Ort der Leistungserbringung voraus.

2.4 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, umfasst die Leistung „Reinigung bzw. Entkalkung von Wärmetauschern“ der THD ausschließlich die Reinigung bzw. Entkalkung folgender luftberührter Oberflächen des Wärmetauschers: Rahmen des Registers/ Rotors im luftführenden Bereich; Lamellen und horizontale Heiz- bzw. Kühlrohre; Rotor. Die Reinigung bzw. Entkalkung weiterer Bereiche der Lüftungsanlage, z. B. der Gerätekammer des Wärmetauschers, ist nicht Bestandteil der Leistungen, es sei denn, diese Zusatzarbeiten sind ausdrücklich beauftragt. Im Falle der Reinigung bzw. Entkalkung des Wärmetauschers im eingebauten Zustand erfolgen die Leistungen nur an den ohne Demontage leicht und frei zugänglichen Gerätebestandteilen. Die angebotenen Leistungen umfassen in diesem Fall das Abdecken der an die zu reinigenden Wärmetauscher an- und abströmseitig angrenzenden Bereiche der RLT-Anlage durch Folie, welche mittels Magneten und/ oder Klebestreifen am Gehäuse angebracht wird. Das Abdecken der RLT-Anlage ist im Angebot als separate Leistungsposition aufzuführen.

2.5 Reinigbare Wärmetauscherbauarten Die von THD angebotenen Leistungen umfassen folgende Bauarten a) Rohrbündelwärmetauscher mit Lamellen (Erhitzer, Kühler, Kreislaufverbund-Wärmerückgewinnungsregister) b) Rotations-Wärmerückgewinnungsregister c) Kreuzstrom-/Gegenstrom-Wärmetauscher Die Reinigung anderer Bauarten bedarf der schriftlichen Vereinbarung sowie der Angabe aller für die Reinigung erforderlichen technischen Daten zum Wärmetauscher durch den Kunden vor Auftragserteilung.

2.6 Angewendete Reinigungsverfahren Die Reinigung der Wärmetauscher erfolgt mit sauberem, für die Reinigung geeignetem Wasser, das vom Kunden am Ort der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen ist. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Reinigung nach dem WTjet-Verfahren. Darunter ist die Reinigung der unter Ziffer 2.5 genannten Wärmetauscher unter Verwendung des speziell beschädigungsfreien Mehr-Strahl-Reinigungssystems WTjet sowie unter Verwendung der WTjet-Lamellenkämme zu verstehen. Sollte eine beschädigungsfreie Reinigung auch mit herkömmlichen Wasser-Hochdruckreinigern oder anderen Verfahren möglich sein, kann die Reinigung auch mit diesem Verfahren erfolgen. THD ist in der Wahl der Reinigungsverfahren frei.

Die Anwendung des WTjet-Verfahrens auf Wärmetauscher gemäß Ziffer 2.5 a) erfordert durchgängig glatte Stirnseiten der Lamellen, an denen die Reinigungsköpfe sowie die Vorkämme unterbrechungsfrei entlang geführt werden können sowie einen Mindestabstand der Lamellen von 1,6 mm. Die Reinigung von Wärmetauschern mit kleineren Lamellenabständen kann auf ausdrückliche Anfrage des Kunden und nach expliziertem Angebot durch THD durchgeführt werden. Wärmetauscher, welche konstruktiv bedingt bei der Reinigung mit Wasser-Hochdruckreinigern oder mit dem WTjet-Mehrstrahlsystem von den Reinigungswasserstrahlen nicht bzw. nicht vollständig durchdringbar sind, werden im Rahmen des bei der Angebotserstellung kalkulierten Zeit- und Personalaufwandes soweit wie unter Anwendung des vor Ort vorhandenen Reinigungswerkzeuges möglich gereinigt. Ein Anspruch auf weitergehende, insbesondere durchgängige Reinigung dieser Wärmetauscher durch THD besteht nicht. Seitens THD wird ohne eine entsprechende Erprobung vor Ort keine Garantie dafür übernehmen, dass das zu reinigende Wärmetauscherregister mit Hilfe des WTjet-Verfahrens durchgängig reinigbar ist.

2.7. Reinigungsmittel Soweit dies zur Ausführung der Leistungen erforderlich ist, kann THD Reinigungs- und Desinfektionsmittel bzw. Warm-/oder Heißwasser zur Entfernung fetthaltiger bzw. schwer ablösbarer Schmutzablagerungen einsetzen. Sollte der Kunde gegen den Einsatz solcher Reinigungsmittel Einwände erheben, muss er diese Einwände spätestens 1 Woche vor Beginn der Reinigungsarbeiten schriftlich mitteilen. THD wird den Kunden rechtzeitig vor Beginn über den Einsatz von Reinigungsmitteln oder von Warm-/Heißwasser zur Reinigung informieren. Sollte der Kunde dem Einsatz dieser Mittel nicht zustimmen, gilt eine Reinigung ohne entsprechende Reinigungsmittelzusätze sowie mit Kaltwasser als vereinbart. Sollte der Auftraggeber mit dem Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. von Warm- / Heißwasser einverstanden sein, übernimmt er die Haftung für evtl. Schäden, welche durch den Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. von Warm- / Heißwasser bei der Reinigung der Wärmetauscher entstehen können.

3. Angebot und Preise

3.1. Der Vertrag über Leistungen der THD kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch THD zustande. Das elektronische, schriftliche oder mündliche Angebot der THD versteht sich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Alle Angebote erfolgen vorbehaltlich ausreichender Dienstleistungskapazitäten. Aus dem bloßen Versand eines Angebotes bzw. von Liefer- und Preislisten ergibt sich keine Verpflichtung der THD zur Ausführung der Leistungen.

3.2. Die Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Lieferung von Hilfsmitteln und Leistungen durch den Kunden oder Vorlieferanten an THD.

3.3. Grundsätzlich gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich Netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie, falls im Angebot nicht anders angegeben, zuzüglich Reise- und ggf. Übernachtungskosten für das Reinigungsteam. Aufgrund des Umfanges und des Gewichtes der zur Durchführung der Reinigungen erforderlichen Geräte und Materialien erfolgt die An- und Abreise zum Ort der Leistungserbringung in der Regel mit dem Pkw oder Werkstattwagen. Falls erforderlich können alternativ oder zusätzlich andere Reisemittel verwendet werden (z.B. Flugzeug, Bahn, Bus, Schiff).

4. Vorbereitungsarbeiten durch den Kunden und technische Voraussetzungen

Die fachgerechte Durchführung der angebotenen Reinigungsleistungen erfordert am Ort der Leistungserbringung die folgenden Vorbereitungsmaßnahmen, die durch den Kunden bzw. einen von ihm beauftragten Dritten zu erbringen sind:

4.1. Stromversorgung Am Ort der Leistungserbringung müssen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für jedes Reinigungsteam mindestens Stromanschlüsse der folgenden Art vorhanden sein: a) 2 x 230 V Wechselstrom, abgesichert mit 16 A und 1 x 400 V Drehstrom, abgesichert mit 32 A. Sollte am Ort der Leistungserbringung kein Drehstromanschluss der o.g. Art vorhanden sein, werden alternativ folgende Stromanschlüsse benötigt: b) 3 x 230 V Wechselstrom, abgesichert mit 16 A Die Reinigungsarbeiten der THD können nur mit solchen elektrischen Geräten durchgeführt werden, für die die entsprechenden Stromanschlüsse am Ort der Leistungserbringung vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

4.2. Wasserversorgung, Wasserqualität und Schmutzwasserentsorgung Am Ort der Leistungserbringung muss ein Wasseranschluss mit den folgenden Merkmalen vorhanden sein: Anschluss 1“, ¾“, ½“ oder GK-Kupplung oder Gardena-Standardanschlusskupplung und ein Wasservolumenstrom von mindestens 10 l/min je Reinigungsteam bzw. Wasser-Hochdruckreiniger. Ein zu geringer Wasservolumenstrom kann zum Ausfall der Wasser-Hochdruckreiniger führen. Das seitens des Kunden vor Ort zur Reinigung von Wärmetauschern zur Verfügung gestellte Wasser muss sauber und insbesondere frei von schädlichen Zusätzen, z.B. Chemikalien sein, welche zu einer Gesundheitsgefährdung des Reinigungspersonals oder zu einer Schädigung der zur Durchführung der Reinigungsarbeiten verwendeten Geräte oder zu einer Schädigung der zu reinigenden Wärmetauscher führen kann. Die rechtzeitige Prüfung und Sicherstellung der Wasserqualität und des Wasseranschlusses obliegt dem Kunden. Partikuläre Inhaltsstoffe in dem zur Verfügung gestellten Wasser, insbesondere Rostpartikel, welche z.B. nach längeren Stillstandzeiten in den Rohrleitungen zu der Wasserzapfstelle auftreten können, können zu einer raschen Verstopfung der feinen Düsen in den Düsengrundkörpern der WTjet-Reinigungsköpfe führen. Mehraufwand, welcher THD durch die Reinigung von verstopften Düsen aufgrund von partikulären Verunreinigungen im Zulaufwasser entsteht, wird dem Kunden zu den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen der THD in Rechnung gestellt. Sollte eine Reinigung mit warmem Wasser vereinbart worden sein, obliegt die Bereitstellung des Warmwasseranschlusses ebenfalls dem Kunden. Am Ort der Leistungserbringung muss der Auftraggeber eine geeignete Möglichkeit zur Entsorgung des bei der Reinigung anfallenden Schmutzwassers zur Verfügung stellen. Sämtliche Kosten für die Bereitstellung der Schmutzwasserentsorgung sowie für die Entsorgung des Schmutzwassers sind durch den Kunden zu tragen.

4.3. Platzbedarf Am Ort der Leistungserbringung muss ausreichend Platz zur Durchführung der angebotenen Reinigungsarbeiten vorhanden sein.

4.4. Zugänglichkeit der Wärmetauscher Zur fachgerechten Durchführung der Reinigung von Wärmetauschern in RLT-Anlagen ist deren vollständige Zugänglichkeit erforderlich. Ist die beidseitige Zugänglichkeit zu den zu reinigenden Registern nicht vollständig gegeben, müssen die entsprechenden Wärmetauscherregister ausgebaut bzw. vollständig ausgezogen werden. Sind die Wärmetauscher nicht ausziehbar, umfassen die angebotenen Reinigungsleistungen nur die Reinigung derjenigen Registerbereiche, die für eine Reinigung nach dem jeweils gewählten Verfahren direkt und leicht und ohne weiteren Aufwand zugänglich sind. Das Ausziehen der zu reinigenden Wärmetauscher ist vom Kunden rechtzeitig vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen und abzuschließen. Im Falle der Reinigung von Wärmetauschern im eingebauten Zustand sind die die Reinigung behindernden Komponenten der betreffenden RLT-Anlagen rechtzeitig vor Beginn der Reinigungsarbeiten durch den Kunden so weit wie möglich auszubauen. Kosten, die der THD durch Wartezeiten vor Ort, sonstige Zusatzleistungen oder erneute Anfahrten aufgrund von unzureichenden Vorbereitungsarbeiten seitens des Kunden entstehen, werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen in Rechnung gestellt.

4.5. Schutz empfindlicher Bereiche Die Reinigung von Wärmetauschern erfolgt mittels Wasserstrahlen, welche mit einem Druck von max. 250 bar durch die zu reinigenden Wärmetauscher getrieben werden und auf der jeweils gegenüber liegenden Seite mit unterschiedlich starkem Strahl austreten können. Die Reichweite der Wasserstrahlen beträgt bis zu 10 m. Sollten sich in der von den Wasserstrahlen erreichbaren Umgebung der zu reinigenden Wärmetauscher Gegenstände oder Oberflächen befinden, welche durch den Reinigungswasserstrahl beschädigt werden könnten, so sind diese Gegenstände oder Oberflächen durch den Kunden rechtzeitig vor der Durchführung der Reinigungsmaßnahmen durch geeignete Maßnahmen zu schützen (z.B. durch Abdeckung mit Folie) oder aus der von den Wasserstrahlen erreichbaren Umgebung zu entfernen. Im Falle der Reinigung der Wärmetauscher im eingebauten Zustand werden die angrenzenden Anlagenbereiche durch THD mit Hilfe einer geeigneten Folie abgedeckt. Diese Art der Abdeckung ermöglicht einen weitestgehenden Rückhalt von direktem Spritzwasser aus den angrenzenden Anlagenbereichen, jedoch keinen vollständigen Wasserrückhalt. Bereiche, Gegenstände, Komponenten oder Oberflächen, welche durch Berührung mit Wasser Schaden nehmen könnten, sind daher vom Kunden rechtzeitig vor Beginn der Reinigungsarbeiten durch geeignete Maßnahmen zu schützen oder zu entfernen. Dies betrifft vor allem auch nicht wasserdichte Boden- oder Dachflächen im Bereich der betreffenden RLT-Anlage. Durch den Kunden ist auch sicherzustellen, dass das zur Reinigung von Wärmetauschern verwendete Reinigungswasser sowie die darin enthaltenen Zusatzstoffe nicht in neben- oder tiefer liegende Bereiche am Reinigungsort gelangen kann, z.B. in EDV-Räume, in denen es durch das Eindringen des Wassers zu einem Schaden kommen könnte. THD übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der o.g. Pflichten des Kunden resultieren.

4.6. Vermeidung von Gefahren THD geht davon aus, dass am Ausführungsort der Leistungen keine besonderen Gefahren vorherrschen. Der Kunde hat THD vor der Auftragserteilung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten an Wärmeaustauschern über sämtliche Gefahren bei der Durchführung der anzubietenden Leistungen sowie auf sämtliche Materialien, Gegenstände und sonstige Wertsachen hinzuweisen, welche im Rahmen der durchzuführenden Reinigungsarbeiten beschädigt werden könnten und auf die im Zuge der Ausführung der Reinigungsarbeiten besondere Rücksicht zu nehmen ist. Der Kunde ist verpflichtet, THD vor der Auftragserteilung darüber zu informieren, wenn im Rahmen der Leistungen Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. das Angurten des Reinigungspersonals bei Arbeiten auf dem Dach erforderlich sind. THD behält sich vor, Leistungen unter bestimmten Bedingungen abzulehnen. Sämtliche Reinigungsarbeiten an Wärmetauschern im eingebauten Zustand werden grundsätzlich nur bei ausgeschalteter RLT-Anlage durchgeführt. Das Schalten der RLT-Anlage sowie die rechtzeitige Information der Nutzer in den belüfteten Räumen über die Abschaltung sowie die Wahrnehmung der sich daraus für die Nutzung der betreffenden Räume ergebenden Konsequenzen ist durch den Kunden durchzuführen und liegt allein in seiner Verantwortung.

4.7. Vermeidung des Auslösens von Brandmeldealarm Bei der nassen Reinigung von Wärmetauschern entstehen unvermeidlich feine Aerosole aus Wassertröpfchen. Zur Vermeidung der Auslösung eines ungewollten Brandmeldealarms (Fehlalarm) ist durch den Kunden vor Beginn der Reinigungsarbeiten die Möglichkeit der Auslösung eines Brandmeldealarms durch die Reinigungsarbeiten zu prüfen. Der Kunde hat alle erforderlichen Gegenmaßnahmen zur Vermeidung des Auslösens eines Fehlalarmes vorzunehmen.

4.8. Vermeidung von Beschädigungen der Wärmetauscher Beschichtungen und Legierungen von Wärmetauschern bzw. ihrer Lamellen könnten bei der nassen, mechanischen Reinigung der Wärmetauscher beschädigt werden. Ob es sich um Beschichtungen bzw. Legierungen von Wärmetauschern handelt, die durch nasse, mechanische Reinigung Schaden nehmen können, ist im verschmutzten Zustand der Wärmetauscher vor der Reinigung von außen nicht erkennbar. Durch den Kunden ist daher im Vorfeld der Reinigungsmaßnahmen zu prüfen und zu klären, inwieweit die betreffenden Wärmetauscherregister für eine Reinigung mittels Wasserhochdruckreiniger bis 250 bar geeignet sind. Erkenntnisse des Kunden über Einschränkungen der Reinigbarkeit der Wärmetauscher durch Wasser-Hochdruckreinigungsgeräte sind der THD unverzüglich und vollständig mitzuteilen. Das WTjet-Verfahren wurde speziell zur beschädigungsfreien und möglichst schonenden Reinigung von lamellen-behafteten Wärmetauschern entwickelt. Entsprechend den konstruktiven Eigenschaften der Reinigungsvorrichtung ist davon auszugehen, dass die Reinigung nach WTjet-Verfahren schonender ist als mit herkömmlichen Wasserhochdruckreinigern. Sollte dennoch bei der Reinigung nach dem WTjet-Verfahren ein Schaden an den gereinigten Wärmetauschern auftreten, ist davon auszugehen, dass diese Schäden bei der Durchführung der Reinigung nach herkömmlichen Reinigungsverfahren mindestens in den gleichen oder in größerem Unfang aufgetreten wären. Dementsprechend werden diese Schäden nach dem Stand der Technik als unvermeidlich angesehen. Eine Haftung durch THD für solche unvermeidlichen Schäden wird nicht übernommen.

4.9. Ausfüllen und Rücksenden des Vordruckes „Vorbereitungsmaßnahme und technische Anforderungen vor Ort zur Reinigung von Wärmetauschern“ Um die Reinigungsmaßnahmen seitens der THD vorbereiten zu können, werden vom Kunden die im Vordruck „Vorbereitungsmaßnahmen und technische Anforderungen vor Ort zur Reinigung von Wärmetauschern“ aufgeführten technischen Daten und Angaben spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten benötigt. Hierzu ist THD für jeden zu reinigenden Wärmetauschern ein eigener Vordruck vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zur Verfügung zu stellen, es sei denn die entsprechenden Daten wurden von THD selbst im Rahmen einer Vorbegehung aufgenommen. Bei nicht rechtzeitigem Vorliegen des ausgefüllten Vordrucks kann die termin- und fachgerechte Durchführung der Reinigungsleistungen nicht garantiert werden.

4.10. Sofern aufgrund der Nichterfüllung einer oder mehrerer der oben genannten Pflichten des Kunden oder aufgrund von fehlenden oder falschen Angaben im Vordruck „Vorbereitungsmaßnahmen und technische Anforderungen vor Ort zur Reinigung von Wärmetauschern“ gemäß Ziffer 4.9 die Durchführung der Reinigungsleistungen durch THD nicht möglich sein, so hat THD Anspruch auf die Erstattung aller ihr entstandenen Reisekosten, Reise-, Arbeits- und Wartezeiten sowie Übernachtungen in voller Höhe. Weiterhin kann THD eine Entschädigung der ihr entstandenen Aufwendungen und Kosten für die Vorbereitung der Reinigungsleistungen sowie für entgangenen Gewinn in Höhe von pauschal 30 % des Angebotsumfangs der Reinigungsleistungen geltend machen. Dem Kunden ist ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist.

4.11. Sollte sich am Ort der Leistungserbringung aus den gleichen Gründen wie unter Ziffer 4.10. herausstellen, dass die Durchführung der Reinigungsleistungen zwar möglich ist, jedoch nicht in vollem Umfang, beziehungsweise nicht mit dem beabsichtigten Erfolg, führt THD die beauftragten Arbeiten in dem Umfang durch, wie es ihr möglich und zumutbar ist. In diesem Fall steht THD die volle Vergütung der Leistungen zu. Sollte der Kunde in diesem Fall die Durchführung der Reinigung nicht mehr wünschen, tritt die Regelung gemäß Ziffer 4.10. in Kraft. Sofern für die Durchführung beziehungsweise den Abschluss der Reinigungsleistung die Vereinbarung eines neuen Reinigungstermins erforderlich wird, erfolgt die neue Terminvereinbarung unter Berücksichtigung der terminlichen Verpflichtungen der THD und des Kunden. Die Vergütung der Leistungen erfolgt in diesem Fall entsprechend den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen.

5. Abnahme und Prüfung der Leistung

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich abzunehmen.

5.2. Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung der Mängel nicht innerhalb von sieben Werktagen ab Fertigstellung der Leistung erfolgt, gilt die Leistung als vertragsgemäß und abgenommen. Ausgenommen hiervon bleiben nicht erkennbare, verdeckte Mängel.

5.3. Es ist möglich, dass nach der Reinigung von Wärmetauschern mit Trinkwasser beziehungsweise sonstigem salz- und/oder kalkhaltigem Wasser weiße Rückstände auf den Wärmetauscherregistern verbleiben. Solche weißen Rückstände stellen keinen Mangel dar. Die Ablagerungen stammen aus dem vom Kunden vor Ort zur Durchführung der Leistungen zur Verfügung gestellten Reinigungswasser, sodass für solche Ablagerungen seitens der THD keine Haftung übernommen wird. Sollte der Kunde die Vermeidung dieser weißen Rückstände wünschen, so muss er dies im Auftrag schriftlich mitteilen und die hierfür erforderliche Versorgung von Spülwasser mit geeigneter Qualität (Reinheit, Wasserdruck und Wassermenge) bereitstellen. Das Spülen der Wärmetauscher mit gegenüber dem Reinigungswasser aufbereitetem Wasser stellt eine kostenpflichtige Zusatzleistung dar, die separat beauftragt werden muss.

5.4. Fetthaltige, ölhaltige, klebrige oder sonstige schwer ablösbare Ablagerungen auf Wärmetauschern können nur durch den Einsatz z.B. von entsprechenden Reinigungsmitteln beziehungsweise durch Warm-/Heißwasser entfernt werden. Zur Anwendung dieser Mittel siehe Ziffer 2.7. dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der Kunde der Verwendung von Warmwasser oder von Reinigungsmitteln widersprochen hat, besteht kein Anspruch auf die restlose Entfernung von entsprechenden, mit kaltem Wasser nicht entfernbaren Ablagerungen.

5.5. Kalkablagerungen auf Wärmeaustauschern können bisher nicht erkannte Schäden an den Registern durch frühere, z.B. chemische oder mechanische Einwirkungen verdecken, welche im Rahmen der Entkalkung, Reinigung oder Lamellenkorrektur offenkundig werden können, ohne durch sie verursacht worden zu sein. Auch können durch frühere Entkalkungsversuche durch andere Firmen bereits entsprechende Vorschäden vorliegen. Der Einsatz von Entkalkungsmitteln kann durch Einsatz sogenannter Inhibitoren das Schadensrisiko aufgrund der Entkalkung verringern, aber nicht vollständig ausschließen. Wünscht der Auftraggeber eine derartige Entkalkungsmaßnahme, stellt dies eine kostenpflichtige Zusatzleistung der THD dar, deren Möglichkeit der Durchführung unter Umständen erst bei der Durchführung selbst beurteilt werden kann. Die THD muß sich deshalb bei Auftreten nicht lösbarer Schwierigkeiten den Abbruch der weiteren Auftragsausführung ohne Einräumung hierdurch ansonsten denkbarer Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche vorbehalten.

6. Zahlungen, Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrecht

6.1. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Kostenvoranschlag oder der Rechnung. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.

6.2. Werden die eingeräumten Zahlungsfristen überschritten, ist THD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist zulässig. Ab der zweiten Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr für die Forderungskontrolle in Höhe von 10,00 € je Mahnschreiben als pauschaler Schadenersatz erhoben. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, so werden alle weiteren Rechnungsforderungen sofort fällig. THD kann auch dann sofortige Zahlung aller Rechnungen verlangen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn Schecks nicht durch das bezogene Kreditinstitut eingelöst werden. Im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Nichteinlösung eines Schecks ist THD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. THD kann weitere Lieferungen und Leistungen von der Vorauszahlung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn der Kunde mit dem Rechnungsausgleich einer Forderung in Verzug geraten ist.

6.3. Werden nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden rechtfertigen oder gerät der Kunde mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug ist THD berechtigt, die Auslieferung beziehungsweise Leistungserbringung nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheitsleistung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits begonnene Lieferungen und Leistungen können abgebrochen und zurückgerufen werden.

6.4. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von THD anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen und wegen unbestrittener Gegenansprüche Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Bei Verstoß gegen das Aufrechnungsverbot behält sich THD das Recht vor, weitere Lieferungen und Leistungen einzustellen.

6.5. Lokale Verkaufssteuern, Zollabgaben und/oder ausländische Umsatzsteuern sind im Preis gemäß Ziffer 3 dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten. Der Kunde ist für die Zahlung solcher Zusatzkosten selbst verantwortlich. THD ist über lokale Steuern und sonstige Abgaben außerhalb von Deutschland nicht informiert und trägt hierfür keine Verantwortung.

7. Haftung, Gewährleistung und Verjährung

7.1. THD haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Erfolge. Darüber hinaus wird die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die Haftung der THD für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz oder für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bleibt hiervon unberührt.

7.2. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes der erbrachten Leistungen oder der Tauglichkeit der gereinigten Wärmetauscherregister entfällt eine Haftung durch THD. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung von Nebenpflichten oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB sowie für leicht fahrlässig verursachte Beschädigungen.

7.3. Zur Haftung im Rahmen von Ziffer 7.1. gilt folgendes: THD haftet nur für Schäden an den zu reinigenden Wärmetauschern, welche durch eine unsachgemäße Behandlung der Register beziehungsweise durch eine grob fahrlässige beziehungsweise vorsätzliche Beschädigung durch die THD beziehungsweise derer Mitarbeiter verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden und daraus resultierenden Folgeschäden, welche vor der Reinigung nicht erkennbar waren (verdeckte Schäden) ist grundsätzlich ausgeschlossen. THD haftet nicht für Vorschäden an den zu reinigenden Wärmetauscherregistern, welche erst bei der Durchführung oder nach Abschluss der Reinigungsarbeiten offenkundig werden. Hierzu gehören zum Beispiel Vorschäden aufgrund innerer Korrosion oder mangelhafter Verarbeitung der zu reinigenden Wärmetauscher. THD haftet insbesondere nicht für Kosten, Schäden oder Folgeschäden – durch die Auslösung eines Brandmeldealarms in Folge der Reinigungsarbeiten, – durch Wassereinbruch in angrenzende Bereiche innerhalb und außerhalb der RLT-Anlagen, – durch Vorschäden und Folgeschäden aus Vorschäden, – durch erforderlich werdende, auch längerfristige Betriebsunterbrechungen der Wärmetauscherregister bzw. der angeschlossenen Anlagen infolge von unerwarteten Vorkommnissen während der Reinigungs- bzw. Entkalkungsarbeiten, wie z.B. Hervortreten von Schäden oder Undichtigkeiten. Der Auftraggeber hat falls erforderlich für Vorkehrungen zu sorgen, um im Falle des Ausfalles der betreffenden Anlagen einen Ersatz zur Verfügung zu haben; – durch Schäden durch nasse Reinigung von Beschichtungen und Legierungen an den Wärmetauschern, sofern die Beschichtung und Legierung vor Auftragsdurchführung nicht bekannt war, – bei der Entfernung von Kalkablagerungen. LHVS haftet weiterhin nicht für unerhebliche, die Tauglichkeit der gereinigten Wärmetauscherregister nicht beeinträchtigende Schäden. Sollten vor Ort oder während der Reinigungs- bzw. Entkalkungsarbeiten Umstände offenkundig werden, die zu einer Unterbrechung oder zum Abbruch der beauftragten Arbeiten führen, zum Beispiel die Feststellung von Vorschäden, Frostgefahr oder Gefahren für das Reinigungspersonal, so haftet THD nicht für Kosten oder Schäden, die aus der Unterbrechung oder dem Abbruch der Arbeiten resultieren. In diesem Fall steht THD die Vergütung aller bis dahin erbrachten Leistungen sowie die Erstattung aller bis dahin angefallenen Kosten zu.

7.4. Die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies ist regelmäßig der Wert der bestellten Dienstleistung. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für Produktionsausfall beim Kunden selbst und allen von ihm vertretenen Personen und Firmen sowie für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

7.5. Soweit die Haftung der THD ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der THD.

7.6. Gewährleistung Für Mängel der Leistung leistet THD Gewähr durch Nachbesserung. Ist THD zur Nachbesserung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine Herabsetzung des Vertragspreises (Minderung) zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

7.7. Die Verjährungszeit für die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden beträgt 12 Monate. Die Verjährungsfrist gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Verjährungszeit beginnt mit der Beendigung der beauftragten Leistung.

7.8 Bzgl. der Haftung für den Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. von Warm- / Heißwasser, siehe Ausführungen zu Punkt 2.7.

8. Änderung und Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

8.1. Alle Änderungen, Ergänzungen und sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sowie sämtliche sonstigen Vereinbarungen Nebenabreden oder Zusagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung beziehungsweise Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie innerhalb einer Woche schriftlich durch THD bestätigt wurden. 8.2. Sollte eine dieser Bestimmungen gleich aus welchem Rechtsgrund nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle gilt statt der ungültigen Bedingung die gesetzliche Regelung. 8.3. Die Nichtausübung von Rechten durch THD bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen ist Berlin.

9.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mit THD über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Berlin. THD ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- beziehungsweise Niederlassungssitz zu verklagen.

9.3. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland insbesondere den deutschen schuldrechtlichen Bestimmungen.